Auf den Zuschlagspreis wird in der Regel ein Käuferaufgeld erhoben. Bei differenzbesteuerten Objekten beträgt dieses 25 % inkl. USt. bis zu einem Zuschlag von 100.000 €, darüber 23 % inkl. USt. Bei normalbesteuerten Objekten beträgt die Käuferprovision 20,83 % des Meistbots zzgl. 13 % USt. bis zu einem Zuschlag von 100.000 €, darüber 19,16% des Meistbots zzgl. 13 % USt. Dieselben Konditionen gelten im Nachverkauf. Für Sonderauktionen können abweichende Gebühren und Konditionen gelten.
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